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   BVerwG, 18.02.1994 - 5 B 136.93   

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BVerwG, 18.02.1994 - 5 B 136.93 (https://dejure.org/1994,6916)
BVerwG, Entscheidung vom 18.02.1994 - 5 B 136.93 (https://dejure.org/1994,6916)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Februar 1994 - 5 B 136.93 (https://dejure.org/1994,6916)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestehen einer Aussicht auf Erfolg einer Eingliederungsmaßnahme muß im Zeitpunkt der Gewährung der Eingliederungshilfe bestehen - Erforderlichkeit einer Prognose, ob eine Hilfsmaßnahme in Anbetracht der Schwere der Behinderung geeignet ist, den Behinderten in die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 12.87

    Sachverständigengutachten - Gutachterliche Stellungnahmen - Ermessen des

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1994 - 5 B 136.93
    Zwar trifft es zu, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das dem Tatsachengericht zur Bestimmung von Art und Anzahl einzuholender Sachverständigengutachten nach § 98 VwGO in Verbindung mit den §§ 404, 412 ZPO zustehende Ermessen dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt wird, wenn das Gericht von der Einholung weiterer Gutachten oder gutachtlicher Stellungnahmen absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit dieser weiteren Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (BVerwGE 71, 38 ; Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - ).

    Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn das Tatsachengericht zu der Überzeugung gelangen muß, daß die Grundvoraussetzungen, die für die Verwertbarkeit vorliegender Gutachten im allgemeinen oder nach den besonderen Verhältnissen des konkreten Falles gegeben sein müssen, nicht erfüllt sind, weil diese Gutachten oder gutachterlichen Stellungnahmen offen erkennbare Mängel enthalten, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen oder unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sich aus ihnen Zweifel an der Sachkunde oder Unparteilichkeit der Gutachter ergeben oder wenn sich herausstellt, daß es sich um eine besonders schwierige Fachfrage handelt, die ein spezielles Fachwissen erfordert, das bei den bisherigen Gutachtern nicht vorhanden ist (Urteil vom 6. Oktober 1987, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1994 - 5 B 136.93
    Zwar trifft es zu, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das dem Tatsachengericht zur Bestimmung von Art und Anzahl einzuholender Sachverständigengutachten nach § 98 VwGO in Verbindung mit den §§ 404, 412 ZPO zustehende Ermessen dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt wird, wenn das Gericht von der Einholung weiterer Gutachten oder gutachtlicher Stellungnahmen absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit dieser weiteren Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (BVerwGE 71, 38 ; Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - ).
  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1994 - 5 B 136.93
    Eine Abweichung im Sinne der genannten Vorschrift ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gegeben, wenn das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht (vgl. z.B. Beschluß vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - ).
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1994 - 5 B 136.93
    Bei der revisionsgerichtlichen Prüfung, ob dem Tatsachengericht ein Verfahrensfehler unterlaufen ist, ist jedoch von seiner materiellrechtlichen Rechtsauffassung auszugehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ).
  • BVerwG, 31.03.1988 - 7 B 46.88

    Divergenz - Abweichung

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1994 - 5 B 136.93
    Der Beschwerde sind statt dessen lediglich Angriffe gegen die berufungsgerichtliche Tatsachenwürdigung und Rechtsanwendung im Einzelfall zu entnehmen; damit jedoch kann eine Abweichungsrüge nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht begründet werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 -, vom 21. Februar 1989 - BVerwG 3 B 62.88 - und vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 5 ER 625.90 - ).
  • BVerwG, 27.10.1977 - 5 C 15.77

    Anspruch eines Behinderten auf Eingliederungshilfe - Voraussetzungen des

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1994 - 5 B 136.93
    Rechtsgrundsätzlicher Klärung bedarf auch nicht die Frage, "ob bei fehlender Erfolgsaussicht der Eingliederungshilfe Hilfe zur Pflege ... und wenn ja, in welchem Umfang, zu gewähren ist." Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts schließen sich zwar Eingliederungshilfe für Behinderte und Hilfe zur Pflege nicht von vornherein gegenseitig aus (vgl. BVerwGE 55, 31 ).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 5 ER 625.90

    Gewährung von Prozesskostenhilfe - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1994 - 5 B 136.93
    Der Beschwerde sind statt dessen lediglich Angriffe gegen die berufungsgerichtliche Tatsachenwürdigung und Rechtsanwendung im Einzelfall zu entnehmen; damit jedoch kann eine Abweichungsrüge nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht begründet werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 -, vom 21. Februar 1989 - BVerwG 3 B 62.88 - und vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 5 ER 625.90 - ).
  • BVerwG, 21.02.1989 - 3 B 62.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Behördliche Genehmigung eines

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1994 - 5 B 136.93
    Der Beschwerde sind statt dessen lediglich Angriffe gegen die berufungsgerichtliche Tatsachenwürdigung und Rechtsanwendung im Einzelfall zu entnehmen; damit jedoch kann eine Abweichungsrüge nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht begründet werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 -, vom 21. Februar 1989 - BVerwG 3 B 62.88 - und vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 5 ER 625.90 - ).
  • BVerwG, 09.11.1976 - 5 B 080.76

    Notwendigkeit eines bestimmten Klageantrags - Pflicht zu umfassender Prüfung und

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1994 - 5 B 136.93
    Die Beschwerde bezeichnet zwar den Beschluß vom 9. November 1976 - BVerwG 5 B 080.76 - (FEVS 25, 133 = ZfS 1977, 37 = ZfSH 1977, 316) zur Frage, unter welchen Voraussetzungen von einem "Bekanntwerden" des Hilfefalles im Sinne von § 5 BSHG gesprochen werden könne, legt jedoch nicht dar, von welchem der in dieser Entscheidung entwickelten Rechtssätze die Vorinstanz entscheidungserheblich abgewichen sein soll.
  • OVG Niedersachsen, 05.02.2007 - 9 LA 11/06

    Rechtmäßigkeit der Befreiung eines Grundstücks vom Anschlusszwang und

    Die Nichteinholung eines weiteren Gutachtens ist daher in aller Regel nur dann verfahrensfehlerhaft, wenn das bereits vorliegende Gutachten auch für den nicht Sachkundigen erkennbare Mängel aufweist, es insbesondere von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht oder unlösbare Widersprüche enthält, wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen besteht, wenn ein anderer Sachverständiger über bessere Forschungsmittel verfügt oder es sich um besonders schwierige Fragen handelt, die umstritten sind oder zu denen einander widersprechende Gutachten vorliegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.2.1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 ff.; ebenso der o. g. Beschl. vom 18.2.1994 - BVerwG 5 B 136.93 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.1996 - 6 S 1350/94

    Eingliederungshilfe für Behinderte: zum Begriff der "anderen Behinderung" iSd

    Denn nur dann ist die Eingliederungshilfe erforderlich (vgl dazu Urt d Senats v 23.04.1991 - 6 S 938/90) bzw es besteht nach § 39 Abs. 4 BSHG die Aussicht, daß die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann (vgl dazu BVerwG, Urt v 18.02.1994 - 5 B 136.93 -, RdLH 1994 Nr. 3, 27).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.1998 - 4 L 1493/92

    Vergütung für Betreuungskräfte; Betreutes Wohnen; Behindertenbetreuung

    Diese Prognose kann nicht durch den "Nachweis der Erfolgsaussicht durch praktische Entwicklung" ersetzt werden (BVerwG, Beschl. v. 18.2.1994 - BVerwG 5 B 136.93 -).
  • VG Düsseldorf, 02.04.2004 - 13 K 5630/02

    Anspruch des Trägers eines geronto-psychiatrischen Altenheims und Pflegeheims

    Allerdings sind Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege Leistungen, die nebeneinander gewährt werden können, ohne dass zwischen ihnen ein Vor- oder Nachrangverhältnis bestünde, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1977, a. a. O.; Beschluss vom 18. Februar 1994 - 5 B 136/93 -, RdLH 1994, 27; OVG Schleswig, a. a. O.; Beschluss der Kammer vom 14. März 2001 - 13 L 206/01 - Schellhorn/Schellhorn, a. a. O., § 39 Rn. 72; LPK-BSHG, a. a. O., § 39 Rn. 31.
  • VG Aachen, 30.10.2009 - 9 K 358/08

    Problematik des Nebeneinanders von Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege;

    Da die generelle Problematik des grundsätzlich möglichen Nebeneinanders von Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege im Zeitpunkt des Erlasses des Gesetzes im Jahr 1996 bereits hinlänglich bekannt war, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1977 - V C 15.77 - Beschluss vom 18. Februar 1994 - 5 B 136/93 -, und es nach Auskunft des beigeladenen Landschaftsverbandes schon immer Fälle der Unterbringung von Eingliederungshilfeberechtigten in Pflegeheimen gab, hätte es vor diesem Hintergrund einer eindeutigen gesetzlichen Regelung im Landespflegegesetz bedurft, um die Förderung von Heimplätzen für pflegebedürftige Eingliederungshilfeberechtigte auszuschließen.
  • OVG Niedersachsen, 13.02.1998 - 4 M 4176/95

    Bestimmung der angemessenen Kosten einer Maßnahme; Angemessenheit; BAT;

    Diese Prognose kann nicht durch den "Nachweis der Erfolgsaussicht durch praktische Entwicklung" ersetzt werden (BVerwG, Beschl. v. 18. Febr. 1994 - BVerwG 5 B 136.93-).
  • VG Braunschweig, 20.02.2002 - 3 B 435/01

    Ambulante Eingliederungshilfe; Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; Autismus;

    Dies erfordert eine Prognose, ob die zur Prüfung gestellte Hilfsmaßnahme in Anbetracht der Art und Schwere der Behinderung überhaupt geeignet ist, den Behinderten in die Gesellschaft einzugliedern (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.02.1994 - 5 B 136.93 -).
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